Damit ein Ausweisungsbegehren im summarischen Verfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen, ZPO 257) Aussicht auf Erfolg hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sachverhalt sofort beweisbar oder unbestritten
- klare Rechtslage
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Damit ein Ausweisungsbegehren im summarischen Verfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen, ZPO 257) Aussicht auf Erfolg hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: