Miete
Miete ist die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.
Mietobjekt
Sache, welche gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen wird. Mietobjekt können bewegliche oder unbewegliche Sachen sein. Unbewegliche Sachen sind bspw. Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume etc.
Mieter / Untermieter
Mieter bzw. Untermieter ist derjenige, dem eine Sache zum Gebrauch gegen Entgelt überlassen wird.
Vermieter / Untervermieter
Vermieter ist derjenige, der dem Mieter eine Sache zum Gebrauch gegen Entgelt überlässt. Vermieter kann der Eigentümer sein, es kann sich jedoch auch bspw. um eine Liegenschaftenverwaltung handeln. Hat der Mieter (Hauptmieter) das Mietobjekt an einen Untermieter vermietet, ist der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter der Vermieter (Untervermieter).
Rückgabeanspruch
Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter einen Anspruch gegen den Mieter auf Rückgabe des Mietobjekts. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zurückzugeben.
Ausweisung / Exmission
Kommt der Mieter seiner Rückgabepflicht bei unbeweglichen Mietobjekten nicht nach, kann der Vermieter den Rückgabeanspruch gerichtlich durchsetzen. Der Mieter wird aus dem Mietobjekt ausgewiesen.