Der Rückgabeanspruch des Vermieters bzw. Eigentümers kann nur mittels einer gerichtlichen Anordnung im Ausweisungsverfahren durchgesetzt werden.
Informationen zur Mieterausweisung in der Schweiz
Der Rückgabeanspruch des Vermieters bzw. Eigentümers kann nur mittels einer gerichtlichen Anordnung im Ausweisungsverfahren durchgesetzt werden.